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Rehabilitation – Auf dem besten Weg

Nach der Operation ist das Wichtigste, dass Sie schnell wieder gesund werden und in Ihr vertrautes Leben zurückfinden. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen Ihnen viele Hilfen zu Verfügung.

Nach dem Aufenthalt in der Akutklinik haben Sie Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung, in der Sie wieder zu Kräften kommen und lernen, mit dem Stoma selbstständig umzugehen.

Später können auch Kuren eine Option sein, eine kleine Atempause zu nehmen, um danach den Alltag zu Hause mit neuer Energie und Sicherheit zu meistern.

Darüber hinaus finden Sie bei Verbänden und Selbsthilfegruppen für Stomaträger ein offenes Ohr und wertvollen Erfahrungsaustausch. Über all diese Möglichkeiten sich Unterstützung zu holen informieren wir Sie im Folgenden.

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Dem Klinikaufenthalt im Rahmen der Operation folgt in der Regel eine Anschlussheilbehandlung (AHB) als medizinische Rehabilitationsmaßnahme. Sie muss spätestens zwei Wochen nach der Entlassung beginnen. Oft wird sie direkt an die Entlassung aus der Akutklinik angeschlossen.

Wo wird die AHB durchgeführt?
Eine Anschlussheilbehandlung kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Nach einer Stomaoperation wird sie in den meisten Fällen stationär durchgeführt und dauert ca. drei Wochen. Der behandelnde Arzt oder der Sozialdienst veranlassen alles Notwendige.

Wer trägt die Kosten?
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung. Pro Tag einer Anschlussheilbehandlung muss eine Zuzahlung von zehn Euro geleistet werden. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt. Zuzahlungen, die im gleichen Jahr bereits an ein Krankenhaus geleistet wurden, werden angerechnet.

Kuren

Für die Bewilligung von Kuren, die der Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit dienen, sind verschiedene Kostenträger zuständig. Neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen muss der Betroffene kur- und reisefähig sein.

Nach- und Festigungskuren können zulasten der Rentenversicherung, der Krankenkasse oder der Sozialhilfeträger durchgeführt werden. Für Krebskranke gibt es Sonderregelungen, über die der jeweilige Kostenträger Auskunft geben kann.

Ansprüche aufgrund von Schwerbehinderung

Mit einem Stoma verbindet sich der Anspruch auf vielfältige staatliche Leistungen, denn Stomaträger werden als schwerbehindert anerkannt.

Antragsformulare sind über den Sozialministeriumservice (früher Bundessozialamt) erhätlich. Dem Antrag sind ärztliche Befunde mitzuschicken. Ärzte des Sozialministeriumservices stellen  - falls das noch nicht geschehen ist - den Grad der Behinderung fest. Der Antrag für den Behindertenpass und der Behindertenpass sind kostenfrei. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können, hängt vom Grad der Behinderung ab. Weitere Informationen und Anträge es beim Sozialministerium unter www.sozialministeriumservice.at.

Verbände und Vereine

KSB - Kontinenz-Stoma-Beratung Österreich
Mitglieder des Vereins KSB begleiten, betreuen und schulen Betroffene und deren Angehörige.

KSB - Kontinenz-Stoma-Beratung Österreich
c/o Kornelia Buchner-Jirka (Vorsitzende)
Straußstr. 3a
4850 Timelkam

ILCO Österreich
In Österreich leben ca. 15.000 Menschen mit einem Stoma. Der Verband möchte dem Tabu, das heute für viele Menschen ein Stoma immer noch bedeutet, entgegenwirken. Die Selbsthilfeorganisation Österreichische ILCO Stoma-Dachverband agiert bundesweit. Es gibt zusätzlich 16 regionale Selbsthilfegruppen in allen Bundesländern.

Österreichischer ILCO Dachverband - Zentrale
Büro und Beratung
Obere Augartenstr. 26 - 28
1020 Wien

Österreichische Morbus Crohn-Colitis ulcerosa Vereinigung (ÖMCCV)
Die Österreichische Morbus Crohn-Colitis ulcerosa Vereinigung (ÖMCCV) hat keinen komerziellen Hintergrund, Betroffene geben ihre Erfahrungen an andere Betroffene weiter. In allen Bundesländern stehen Ansprechpersonen zur Verfügung.

Österreichische Morbus Crohn-Colitis ulcerosa Vereinigung (ÖMCCV)
Selbsthilfezentrum
Obere Augartenstraße 26-28
1020 Wien